(Cyber)Mobbing an Schulen in Zeiten von Corona

Transkript des Live-Streams der Talkrunde „(Cyber)Mobbing an Schulen in Zeiten von Corona“
in der Friedrich-Bergius-Schule in Berlin am 16.11.2020 - Seite 29

OStA Knispel

Da gebe ich umgekehrt als Frage zurück: Wie sollte das denn tatbestandlich definiert werden? Das ist ein derart unbestimmter Begriff, den Sie rechtlich gar nicht füllen können, und wenn Sie strafbares Verhalten haben, was geahndet werden kann, muss das hinreichend bestimmt beschrieben sein. Und dann haben wir eben als Juristen entsprechende Straftatbestände wie Beleidigung, Körperverletzung, Nötigung und andere Dinge mehr…

Dr. Weidenfeld

Die ja auch hinreichend unbestimmt sind, es ist ja nicht so als wären Juristen nicht in der Lage durch Urteile unbestimmte Rechtsbegriffe zu konkretisieren.

OStA Knispel

Das wird auch getan, aber es muss so hinreichend bestimmt sein, dass überhaut diese Begriffe aufgefüllt werden können und Sie können sicherlich Mobbing, Frau Schäfer könnte das wahrscheinlich von uns am besten, definieren, aber ob das bereits als strafbare Handlung und dann als sanktionsfähiges Delikt angesehen wird, hätte ich ganz große Zweifel und ich will auch nicht behaupten, dass unser Strafgesetzbuch zu arm ist an Vorschriften, es mag bestimmten Dingen angepasst werden, die gibt es, im Sexualbereich hat man das getan, und anderswo, aber die Straftatbestände, die wir haben, die reichen für das Übliche aus und das, was Frau Schäfer auch eben ansprach, natürlich gebe ich Ihnen in allem recht, wenn eine Beleidigung stattgefunden hat und sich die Kontrahenten, Opfer und Beschuldigter, vor Ort in der Schule einigen, mit dem Lehrer oder mit wem auch immer, dann muss das die Justiz nicht mehr beschäftigen, das ist überhaupt nicht unser Anliegen.

Prof. Dr. Schäfer

Es gibt ja ein paar wenige Fälle, die entschieden worden sind, so Oberlandesgericht Zweibrücken hat, glaube ich, schon 1990 oder so mal ein Urteil gefällt. Da wurde in der Klasse gemobbt, der Lehrer war besonders schlau, der hat die Zettel dann auch noch weitergegeben zwischen den Schülern, respektive hat´s vorgelesen, damals hat das Oberlandesgericht, wenn ich es richtig im Kopf hab, erstens, ich glaub sogar die Behörde, kann das sein, als Dienstherrn des Lehrers zu, wie nennt sich das, wenn man Geld zahlen muss [OStA Knispel: Schadensersatz] zu Schadensersatz verpflichtet, aber auch den Lehrer selber. Wie gesagt, es gibt nur sehr wenige Urteile und deshalb, die Schweden haben eine ganz gute Idee gehabt, die haben nämlich die Beweislastumkehr eingeführt und Lena Nyberg war da Streiterin oder Vor…