(Cyber)Mobbing an Schulen in Zeiten von Corona

Transkript des Live-Streams der Talkrunde „(Cyber)Mobbing an Schulen in Zeiten von Corona“
in der Friedrich-Bergius-Schule in Berlin am 16.11.2020 - Seite 30

Dr. Weidenfeld

Das heißt, das Mobbingopfer muss nicht beweisen, dass es gemobbt worden ist, sondern der Täter..

Prof. Dr. Schäfer

Die Schule muss, nicht der Täter, der Täter ist da eigentlich raus, die Schule muss beweisen, dass sie alles „in place“ hatte, damit dieses nicht passieren kann…. und die wurden auch „gefined“, die durften auch ablassen [Dr. Weidenfeld: also sie wurden bestraft] sie wurden bestraft, was cool daran ist oder was ich „appealing“ finde, ist zum Einen, es trägt dem Sachverhalt...ja…Rechnung, dass es ein Mobbingphänomen ist, das heißt, das Opfer leidet nicht nur, weil der Täter etwas macht, sondern das Opfer leidet, weil es in der Klasse welche gibt, die mitmachen, das Opfer leidet, weil es Bestimmte gibt die nichts machen und es letztlich ganz allein dasteht. Das heißt, der „Schaden“ entsteht sozusagen durch eine gemischte Gemengelage. Auf der anderen Seite, aber es ist natürlich nicht im Sinne des Erfinders, dass Schulen im großen Umfang „gefined“ werden, weil das wäre ja auch wieder nur eine relativ direktive Form, sondern das war eigentlich gedacht, und das erscheint ja in Schweden und allen skandinavischen Ländern sehr gut funktioniert zu haben, um Prävention zu fördern, das heißt, um einfach vielleicht diesen 30% an Schulen, die sowieso gerne was machen wollen, da noch zusätzliche Argumente zu geben, um präventiv zu agieren.

Dr. Weidenfeld

Herrn Rudolph und Herrn Knispel steht die Begeisterung im Gesicht geschrieben.

OStA Knispel

Nee, ich wollte nur den kleinen „Schlag“ führen, zu der Entscheidung, die Sie angesprochen hatten, die ich allerdings nicht kannte, nur Ihren Ausführungen habe ich entnommen, dass das offensichtlich ein Verfahren war, wo es um ein Schmerzensgeld ging, das heißt kein Strafprozess.

Prof. Dr. Mechthild Schäfer

Nein, das war zivilrechtlich.

OStA Knispel

Jaja, nur das unterscheidet uns tatsächlich, das ist auch grundgesetzlich gefordert, dass eine strafbare Handlung so bestimmt sein muss, dass sie für jeden erkannt wird und das könnte man tatsächlich mit dem reinen Begriff Mobbing nicht, nur, dass was sich dahinter verbirgt, wenn es strafbares Verhalten ist, niederschwellig bei der Beleidigung anfangen, haben wir ein Instrumentarium, mit dem wir dann, wenn wir dann überhaupt ins Spiel kommen, tatsächlich auch dann dieser Dinge Herr werden.