(Cyber)Mobbing an Schulen in Zeiten von Corona

Transkript des Live-Streams der Talkrunde „(Cyber)Mobbing an Schulen in Zeiten von Corona“
in der Friedrich-Bergius-Schule in Berlin am 16.11.2020 - Seite 8

OStA Knispel

Da sprechen Sie viele verschiedene Aspekte an, Frau Schäfer, die Frage der Beweisbarkeit, da bringen Sie mich auch nicht in Verlegenheit, natürlich ist das für Staatsanwälte und ggf. auch für Gerichte ureigendste Aufgabe, eine Beweiswürdigkeit vorzunehmen und alleine die Anzahl ggf. auch entlastender Zeugen, das ist keine Mathematik, Sie können nicht sagen „drei Zeugen geben das Gegenteil von dem wieder, der es angezeigt hat, deshalb muss ich denen glauben“, sondern da sind Juristen, hoffentlich und nach meiner Erfahrung auch in der Lage, das zu gewichten. Der andere Aspekt, den Sie ansprechen: Natürlich wird es sich zutragen, in vielen solcher Fälle, das sind ja diejenigen, die ein Opfer unterstützend Aussagen gemacht haben, von bestimmten Gruppen dann auch drangsaliert, attackiert oder bedrängt werden. Das ist natürlich Aufgabe, sowohl der Schulen als auch im Nachhinein, wenn das nicht funktionieren sollte, der Justiz, den Schülern und den Opfern dann auch beizuspringen.

Dr. Weidenfeld

Gucken wir nochmal auf die Möglichkeiten der Prävention, das ist bei den Fragen, die wir schon haben, ein ganz großes Thema, Herr Rudolph, was kann man denn tun, damit an einer Schule ein solches Klima, in dem beleidigt wird, in dem gemobbt wird, in dem Kinder, Schüler, schlecht behandelt werden und zwar nicht einmal, sondern dauerhaft, also auch wenn der Einzelfall möglicherweise unterhalb einer justiziablen Schwelle ist, ist ja das dauerhafte Beleidigen, Hinterherlaufen das Hauptproblem. Was kann man als Schule, als Schulleiter tun, um das zu verhindern?

Michael Rudolph

Also man muss zunächst mal sehen, was Mobbing ist. Das ist im Kern Verstoß gegen gesellschaftliche Regeln. Das kann das Strafgesetzbuch sein, das können auch ungeschrieben Regeln sein, das ist zunächst mal egal. Und unsere Aufgabe als Erzieher und als Lehrer ist ja, Jugendliche in diese menschliche Gemeinschaft in die Regeln der Gemeinschaft einzuüben und da ist das Strafgesetzbuch sicherlich nicht das Erste, was man in der Hand hat, ich würde aber dringend auch sagen, das kann auch durchaus notwendig sein. Aber entscheidend ist erstmal das Zusammenleben im Alltag.

Dr. Weidenfeld

Was machen Sie denn in der Schule?

Herr Rudolph

Also wir haben Regeln, die ganz normal sind, und sehr niederschwellig angesprochen werden, wir haben zum Beispiel so eine Regel „Ich darf keine Mütze im Schulhaus aufhaben.“, als Junge keine Kopfbedeckung. Das ist eigentlich eine Sache, die nicht gefährlich ist, wenn der nun mit der Mütze rumlaufen würde, wäre es nicht schlimm.