(Cyber)Mobbing an Schulen in Zeiten von Corona
Transkript des Live-Streams der Talkrunde „(Cyber)Mobbing an Schulen in Zeiten von Corona“
in der Friedrich-Bergius-Schule in Berlin am 16.11.2020 - Seite 6
Prof. Dr. Schäfer
Frage an Sie, das sind ja alles Sachverhalte und wir haben ja meistens nicht volljährige Kinder, also nicht strafmündige Kinder. Ist das überhaupt sinnvoll? Ist das ein Weg, den man verfolgen kann, über Anzeigen? Wir haben vorhin schon darüber gesprochen, dass es die Fälle gibt, wo es gar nicht anders geht, wenn es dann um grobe Gewalt geht, das ist ja keine Frage, aber dieses „Beleidigung, Bedrohung, usw. usf.“, also man könnte ja sagen, das ist Pillepalle, auch wenn es aus der Opferperspektive gänzlich anders aussieht und §2, die Würde des Menschen, würde wahrscheinlich jeder von uns wirklich sehr sehr gerne an der Schule jederzeit aktiviert sehen. Kann das überhaupt bei Ihnen ankommen oder ist dieser Weg über Anzeigen und es zu einem rechtlichen Ding zu machen, wenn es zumindest in Richtung Täter geht, nicht vielleicht einer der gar nicht zu Erfolg führen kann?
OStA Knispel
Ob er nicht zu Erfolg führen kann, wage ich zu bezweifeln, aber ich knüpfe gerne mal an den Buchtitel von Ihnen an, „Wenn Kinder Kinder fertig machen“, das heißt, wir reden über Eingriffe bei Kindern, die sich vielleicht auch aus unserer Sicht objektiv als niederschwellig darstellen, aber wenn ein Kind tagtäglich beleidigt wird, in ganz übler, herabsetzender Weise. Natürlich, es ist ja ein Dreiklang. Sie haben das Elternhaus, Sie haben dann die Lehrerschaft und die ersten beiden Gruppen sind natürlich die Eltern für die frühkindliche und spätere Erziehung der Kinder erforderlich und verantwortlich und zum anderen, die Schule mit einem Lehr- und Erziehungsauftrag dann begleitend und erst wenn das versagt, auch mit Jugendeinrichtungen oder anderen, dann tritt überhaupt erst die Justiz auf den Plan. Und da würde ich Ihnen, auch wenn Ihre Frage nicht ganz so gemeint war, widersprechen wollen, natürlich, wenn sich Straftaten ereignen und wenn die zur Anzeige gebracht werden, gehören die verfolgt. Und dann gehört aber dazu, dass natürlich im Jugendstrafrecht, das ja bis zu 21 Jahren, zur Vollendung, zur Anwendung kommen kann, es wird ja auch moderat und abgestuft sanktioniert. Es wird ja nicht der kleine Dieb des Kaugummis oder der, der seinen Mitschüler beleidigt hat, mit Jugendarrest oder einer Jugendstrafe belegt, da haben Sie ja ganz viele verschiedene Möglichkeiten, Täter-Opfer-Ausgleich, auf den wir vielleicht auch später noch zu sprechen kommen, darauf zu reagieren, aber das ist dann, wenn alle anderen Ebenen versagt haben, dann auch Aufgabe der Justiz.